Ich bestätige hiermit, in den folgenden grundlegenden betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften unterwiesen worden zu sein. Ich verpflichte mich, diese Richtlinien während meiner gesamten Dienstzeit strikt einzuhalten.
Mir ist bekannt, dass harte alkoholische Getränke (Spirituosen, Alcopops, Cocktails mit hartem Alkohol) sowie Tabakwaren strikt nicht an Personen unter 18 Jahren ausgeschenkt bzw. verkauft werden dürfen. Bei geringstem Zweifel an der Volljährigkeit eines Gastes bin ich verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und das Alter zu kontrollieren.
Gemäß der Gewerbeordnung ist der Ausschank von Alkohol an erkennbar stark betrunkene Personen strengstens untersagt. Erkennbar stark betrunkenen oder aggressiven Personen darf kein weiterer Alkohol serviert werden. Bei Konflikten mit Gästen ist unverzüglich das Security-Personal bzw. die Betriebsleitung hinzuzuziehen. Eigene körperliche Auseinandersetzungen sind verboten.
Zur Einhaltung der Lärmschutzvorgaben sind Fenster und Türen (insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden) geschlossen zu halten. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit vollständig freigehalten werden. Das Abstellen von Gegenständen in diesen Bereichen ist absolut verboten.
Der Arbeitsplatz (Bar, Schank, Servicebereich) ist stets sauber zu halten. Nach dem Toilettengang, nach dem Rauchen und nach Pausen sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
Die vorgegebenen Arbeitszeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen sind zwingend einzuhalten und zu dokumentieren. Arbeitsunfälle oder sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich der Betriebsleitung zu melden.
Im Falle eines Brandes oder einer Paniksituation ist den Anweisungen der Geschäftsführung und des Security-Personals Folge zu leisten. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt nach dem betrieblichen Notfallplan.